Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern Abweichungen nicht ausdrücklich schriftlich von uns bestätigt werden, gelten folgende Allgemeine  Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung

  1. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Fassung. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an.
  1. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Aus einer von uns gesetzten Handlung, Duldung oder Unterlassung kann nicht abgeleitet werden, dass wir von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Geschäfts- oder Vertragsbedingungen zustimmen oder auf unsere Rechte verzichten würden.

 

II. Angebot, Beauftragung, Vertragsdauer, Rücktritt

 

  1. Unsere Angebote gelten innerhalb der angegebenen Frist. Struktur und Kalkulation unserer Angebote werden gezielt für die aktuelle Aufgabenstellung erarbeitet und stellen keine Basis für andere Projekte dar.
  1. Die Beauftragung erfolgt durch schriftliche Bestätigung eines von uns gelegten Angebotes.
  1. Der Umfang des konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall durch ein Briefing vereinbart.
  1. Entsteht uns nach der Beauftragung aufgrund von seitens des Auftraggebers angeordneten Änderungen oder gewünschten Zusatzleistungen ein nicht vorhersehbarer und nicht unerheblicher Mehraufwand, so können wir eine angemessene Honoraranpassung unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragsgrundlagen fordern.​
  1. a. Bei Rücktritt vom Projekt durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen vor dem Projektbeginn werden 80% des Honorars fällig; bei Rücktritt zu einem früheren Zeitpunkt 50% des Honorars. Im Falle von Veranstaltungsbuchungen gilt der Veranstaltungstermin als Stichtag

    b. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch uns selbst, oder unterbleibt sie nach Projektbeginn aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, so gebührt uns nicht nur das nach dem Grad der Erbringung der Beratungsleistungen anteiliges Honorar, sondern behalten wir Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars.

    c. In jedem Fall steht uns bei einem Rücktritt des Auftraggebers nach Vertragsabschluss oder bei einem Abbruch des Projektes vor dem vereinbarten Projektabschluss der vollständige Ersatz aller bereits angefallenen oder verpflichteten Spesen und Fremdkosten (etwa für Reisebuchungen, Seminarraumreservierungen, Stornogebühren, beauftragte Leistungen von Dienstleistern, Subunternehmern oder sonstigen Dritten, o.ä.) durch den Auftraggeber zu.

  1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. Er kann dessen ungeachtet ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt; wenn Zahlungsziele trotz angemessener Nachfrist nicht eingehalten werden; oder wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen.

 

III. Arbeitsvoraussetzungen

 

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass uns vor und während des Projektes auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erstellung des Projektkonzeptes, sowie im Weiteren für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen zeitgerecht und vollständig vorgelegt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für den Auftrag von Bedeutung sind.
  1. Der Auftraggeber sorgt in Absprache mit uns für geeignete organisatorische Rahmenbedingungen, die ein möglichst ungestörtes, für den raschen Fortgang des Projektes förderliches Arbeiten erlauben. Dies umfasst insbesondere auch die zeitgerechte und geeignete Information und Einbindung von Entscheidungsträgern, Eigentümern, Mitarbeitern und/oder deren jeweiligen Vertreter, und/oder Geschäftspartnern auf Auftraggeberseite.

IV. Beraterintegrität

 

  1. Wir verpflichten uns zur neutralen, objektiven Bewertung uns vorliegender Informationen und Daten und zu ebensolcher Ableitung von Schlussfolgerungen und Ergebnissen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, um eine Gefährdung der fachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Beraters zu verhindern.
  1. Wir sind bei der Erstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handeln nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sofern der Beratungsgegenstand keine anderen Voraussetzungen erfordert, sind wir an keine bestimmte Arbeitsmethode, keine bestimmten Arbeitsmittel, keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

V. Geheimhaltung, Urheberrechte

 

  1. Wir verpflichten uns zu unbedingtem Stillschweigen über den gesamten Inhalt des Beratungsmandates, sämtliche Umstände und Zusammenhänge des Auftrags und alle uns zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers; dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers. Diese Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  1. Die Urheberrechte an den von uns geschaffenen Werken (bspw. Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Berechnungen, Texte, Schaubilder, Unterlagen, Zeichnungen, Modelle etc.) verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für den vom Vertrag umfassten Zweck verwendet werden. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, das Werk ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Der Auftraggeber ist weiterhin nicht berechtigt, sich die von uns angewandten Vorgehensweisen, Methoden, Modelle etc. zu eigen zu machen und/oder für andere Zwecke als jene des Vertragsgegenstandes zu nutzen und/oder Dritten zugänglich zu machen; dies gilt uneingeschränkt auch über das Vertragsverhältnis hinaus für die Zukunft. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen begründet eine wesentliche Vertragsverletzung im Sinne von Abs. II.8 und berechtigt uns nicht nur zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses, sondern auch zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/ oder Schadenersatz.

 

VI. Veranstaltungs-Buchung

 

  1. Sofern es sich bei dem Projekt als Ganzes oder in Teilen um einen Redebeitrag zu einer Veranstaltung, einen Vortrag vor Publikum, eine Podiumsdiskussion, eine Moderation, o.ä. handelt, gelten explizit folgende Zusatzbestimmungen: a. Wir senden dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Veranstaltung technische Informationen (etwa: notwendige Anschlüsse an Laptops, Bühnenvoraussetzungen usw.). Diese sind bindender Vertragsbestandteil und vom Auftraggeber sicherzustellen (ggf. durch Hinzuziehen eines Saaltechnikers auf Kosten des Auftraggebers).

    b.  Die Zusendung des geplanten Beitrags – etwa in Form eines Manuskripts o.ä. – ist vor der Veranstaltung nicht vorgesehen.

    c.  Stellen wir direkt bei oder unmittelbar nach der Veranstaltung dem Auftraggeber ein Manuskript unseres Beitrags oder eine andere Vortragsunterlage („Handout“) zu dessen eigener Verwendung und/oder zur Weitergabe an die Teilnehmer der Veranstaltung zur Verfügung, so bedarf jede darüber hinausreichende Vervielfältigung oder Verbreitung unserer ausdrücklichen Zustimmung und ist ansonsten nicht zulässig.

    d.  Audio-, Foto- und/oder Videomitschnitte sowie wörtliche Transkriptionen unseres Veranstaltungsbeitrages benötigen unsere schriftliche Einverständniserklärung bis spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Live-Übertragung/Streaming oder um eine Aufzeichnung handelt; unabhängig davon, ob unser Beitrag zur Gänze oder in Teilen mitgeschnitten wird; unabhängig davon, ob das Material für den internen Gebrauch des Auftraggebers oder für eine Veröffentlichung bestimmt ist; unabhängig davon, ob der Mitschnitt von unserem Auftraggeber oder von Dritten (bspw. Veranstalter, Medien) beauftragt wird. Sofern derartige Mitschnitte oder Transkriptionen von uns genehmigt werden, müssen uns diese anschließend für uns kostenfrei zugestellt und uns gleichwertige Verwertungsrechte für das gesamte Werk oder Auszüge daraus eingeräumt werden. Bei unplanmäßigen Änderungen auf unserer Seite (bspw. Erkrankung des vereinbarten Sprechers, unverschuldete Reisekomplikationen, höhere Gewalt) verpflichten wir uns zur unverzüglichen Information des Auftraggebers, sowie, sofern organisatorisch möglich und seitens des Auftraggebers gewünscht, zur Stellung eines Ersatzsprechers. Diesfalls ist die von uns erbrachte Leistung im Rahmen des Projektes vollständig gleichwertig und wird in diesem Sinne verrechnet; Zusatzkosten des Ersatzsprechers (etwa Reisekosten oder Honorar des Ersatzsprechers) tragen wir. Ist es uns nicht möglich, den vereinbarten Sprecher oder einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen, verrechnen wir kein Honorar bzw. erstatten wir bereits bezahlte Beträge dafür zurück. Jegliche weitergehenden Ansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Handelt es sich um einen Teilschritt eines Projektes, bleibt der restliche Teil des Projektes davon unbenommen.

 

VII. Honorar, Spesen, Aufrechnung, Zahlungsbedingungen

 

  1. Sofern für das Projekt kein Pauschalhonorar vereinbart wurde, sondern ein Tagsatz-/Zeit-abhängiges Honorar mit einer Indikation des Gesamthonorars, verpflichten wir uns, den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, sofern absehbare Abweichungen mehr als 15% vom geplanten Aufwand ausmachen. Innerhalb dieser Bandbreite ist der Auftraggeber jedenfalls zahlungspflichtig.
  1. Sofern nicht anders verabredet, werden für Projekte mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Monaten oder länger Teilzahlungen vereinbart, ansonsten wird am Projektende eine Gesamtrechnung gelegt. Auf Wunsch stellen wir eine monatlich aktuelle Projektkostenübersicht mit angefallenen Aufwänden und geleisteten Zahlungen bereit.
  1. Alle Aufwände verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und allfällig entstehender Spesen, etwa für Porto, bereitzustellendes Workshop-Material, anzumietende Seminar-Räume, Reisen ausserhalb Wiens, Bankspesen im Zusammenhang mit der Begleichung unserer Honorare, aussergewöhnliche Telekommunikationskosten (Roaming) u.ä. Diese Zusatzkosten werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber direkt von den entsprechenden Dienstleistern verrechnet oder von uns durchverrechnet.
  1. Für Reisen verrechnen wir wie folgt:
    a.  Für die Leistungserbringung in Wien verrechnen wir keinerlei Reisespesen.

    b.  Für die Leistungserbringung ausserhalb von Wien verrechnen wir nach unserem eigenen Ermessen entweder das amtliche Kilometergeld ab Standort 1010 Wien (EUR 0,42); oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel; oder Taxi; oder Chauffeurservice; oder Mietfahrzeug und Nebenkosten (tanken, parken, Maut, u. dgl.); oder beliebige Kombinationen davon.

    c.  Bei Bahnreisen verrechnen wir 1. Klasse Tickets; bei Flugreisen Business Class Tickets.

    d.  Bei öffentlichen Verkehrsmitteln verrechnen wir, sofern zusätzlich anfallend, die Kosten für eine Sitzplatzreservierung.

    e.  Sollte es notwendig sein, Übernachtungen in Anspruch zu nehmen, verrechnen wir den Aufwand für Nächtigungen und Frühstück (typisches Business-Hotel).

    f.  Werden bei weiteren Entfernungen für die An- oder Abreise Reisetage notwendig, können wir sie zu halben Tagessätzen zusätzlich zu den Reisespesen in Rechnung stellen.

  1. Für die Zahlungsabwicklung können wir dem Auftraggeber nach eigenem Ermessen bis zu 2% der Rechnungssumme als Servicepauschale in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zahlung unseres Honorars nicht aus dem SEPA-Raum erfolgt und/oder nicht in EUR abgewickelt wird. Akzeptiert der Auftraggeber Rechnungen ausschließlich in Papierform, so verrechnen wir jedenfalls EUR 50,- Bearbeitungsgebühr.
  1. Als Zahlungskonditionen gelten 14 Tage ab Rechnungslegung ohne jegliche Abzüge.
  1. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 10% p.a. Verzugszinsen, sowie EUR 75,- Mahnspesen pro Mahnung. Darüber hinaus behalten wir uns ausdrücklich vor, nach Ablauf der ersten Mahnfrist sofort und ohne weitere Zahlungserinnerung Maßnahmen zur Einbringung unserer Zahlung in die Wege zu leiten, sowohl durch außergerichtliche Maßnahmen (Inkassobüro) als auch durch gerichtliche Maßnahmen (Mahnklage); sowie auch die Einforderung des Ersatzes anderer, vom Auftraggeber aufgrund seines Zahlungsverzuges verschuldeter und uns erwachsener Schäden, insbesondere die Kosten der Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, geltend zu machen.
  1. Im Falle der Nichtzahlung von Teilrechnungen trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist sind wir von der weiteren Leistungsverpflichtung befreit, wobei die Geltendmachung unserer weiteren aus der Nichtzahlung resultierenden Ansprüche dadurch nicht berührt wird.
  1. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, den Vertrag oder das vereinbarte Honorar, aus welchem Titel auch immer (etwa mit der Behauptung des Irrtums, der Irreführung oder Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes usw.), anzufechten und/oder gegen allfällige Geld- oder sonstige Forderungen, aus welchem Titel auch immer (ausgenommen gerichtlich rechtskräftig festgestellte Forderungen) aufrechnungsweise einzuwenden oder Zahlungen einzustellen oder zurückzubehalten.

 

VIII. Datenschutz

 

  1. Zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, zur Leistung des Auftrages, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und zu Verwaltungszwecken verarbeiten und speichern wir Daten digital und analog. Dies kann sowohl nichtpersonenbezogene Daten (etwa: Briefingunterlagen, Projektinhalte, Rechnungs- und Buchhaltungsdaten), als auch personenbezogene Daten (etwa: Namen und Kontaktdaten von Ansprechpersonen) umfassen. Ohne diese Daten können wir keinen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen.
  1. Wir verarbeiten Daten ausschließlich auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir setzen in unseren Datenverarbeitungen geeignete Maßnahmen um, um eine angemessene Sicherheit der Daten sicherzustellen. Wir speichern Daten für die Dauer des Auftrages, sowie darüberhinaus im Rahmen steuer- und vertragsrechtlicher Verpflichtungen für 7 Jahre. Im Falle des Nichtzustandekommens eines Vertrages speichern wir Daten für allfällige Anschlussfragen für 1 Jahr.
  1. Daten werden von uns für nur für im Rahmen der in Abs. VIII.25 festgelegten Zwecke erhoben und werden nicht darüber hinausgehend in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet.
  1. Wir übermitteln Daten nicht an Dritte, ausgenommen für im Rahmen der in Abs. VIII.25 festgelegten, zur Erbringung unserer Leistung unbedingt notwendigen Gründe (etwa zum Zwecke der Zahlungsabwicklung an Bankinstitute und Zahlungsinstitute; zum Zwecke rechtlichen Beistandes an von uns beauftragte Anwälte; zum Zwecke des Versandes von Unterlagen oder Materialien an Transportunternehmen; zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen an unseren Steuerberater; zum Zwecke der Kommunikation und technischen Datenverarbeitung an entsprechende Provider und dgl.).
  1. Informationen über die Struktur, den Inhalt und die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten stellen wir unserem Auftraggeber gegebenenfalls im Rahmen eines von ihm angestrebten Auskunftsbegehrens fristgerecht zur Verfügung.
  1. Sofern uns vom Auftraggeber im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten anvertraut werden, leistet uns der Auftraggeber Gewähr, dass hierfür von seiner Seite sämtliche erforderlichen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Zustimmungserklärung der Betroffenen, eingehalten wurden.

 

IX. Gewährleistung, Haftung

 

  1. Reklamationen hinsichtlich Gewährleistung, Unrichtigkeiten und/oder Mängeln an unserer Leistung können nur innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung unserer Leistung gegen uns vorgebracht werden. Wir sind, ohne Rücksicht auf ein Verschulden, berechtigt, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an unserer Leistung zu beheben; erst, wenn uns dies nicht in angemessener Zeit und Form möglich ist, entsteht ein Anspruch des Auftraggebers auf Minderung des Honorars und/oder Wandlung.
  1. Eine Beraterhaftung wird ausgeschlossen, ausgenommen im Falle vorsätzlicher Schädigung oder grober Fahrlässigkeit durch den Berater. Der Auftraggeber hat jedenfalls den Nachweis zu erbringen, dass ein entstandener Schaden auf unser Verschulden in Sinne eines solchen groben Verschuldens zurückzuführen wäre. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von uns beigezogene Dritte zurückgehen.

 

X. Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

  1. Sofern im Rahmen des Auftrags nicht ausdrücklich die leistenden Berater persönlich benannt wurden, sind wir berechtigt, die uns obliegenden Aufgaben, Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Auftrag zur Gänze oder teilweise an Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen zu übertragen, wobei eine schriftliche Mitteilung an den Auftraggeber dafür ausreichend ist.
  1. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Fachverbandes Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Österreich sinngemäß.
  1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen
  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien (Österreich).